Content - Inhalt

Delaware (9) Auslandsdeutsche (8) DHS (4) Triangle Shirtwaist Factory Fire (4) TSA (3) Visa Waiver Program (VWP) (3) Elektronischer Personalausweis (2) Eliminating the 'N' Word' (2) Jonathan McCoy (2) Library of Congress (2) MyTSA Mobile Application (2) USCIS (2) 111th Congress (1) AR-11 (1) Alt-Numpad-Eingabemethode (1) America The Story of Us (1) Anerkennung von Scheidungen im Ausland (1) Apologizing for the enslavement and racial segregation of African-Americans (1) April Fools' Day (1) Auslandsscheidungen (1) Ausweispflicht (1) Beibehaltungsgenehmigung (BBG) (1) Being Ready (1) Biometrics (1) Bundestagswahl 2009 (1) Bundeswehr (1) Change Your Address with USCIS (1) Credential Evaluation (1) DV-2011 Diversity Visa lottery (1) Delaware Figures (1) Delaware Geography (1) Delaware History (1) Delaware Miscellaneous (1) Delaware State(symbols) (1) Delaware legal holidays (1) Delaware official symbols (1) Deutsche Produkte in USA (1) Deutsche Umlaute (1) Deutsche im Ausland (1) Deutscher Pass (1) Deutscher Personalausweis (1) Doppelpass (1) EU-Staat (1) Einreise USA (1) Electronic Travel Authorization (ETA) (1) Eunice Kennedy Shriver (1) FDA Alert (1) FTC (1) Flickr (1) Franco Basaglia (1) Gesetz zum 11. September (1) Google Earth (1) Hauskauf in USA (1) Heparin (1) Israel (1) K-1 (1) Laura Bush (1) Margarete Meyer Schurz (1) Mercedes Sosa (1) Online-Newspapers (1) Pass (1) Permanent Resident Cards Without an Expiration Date (1) President Barack Obama (1) Quantum to Cosmos (1) REAL ID (1) Risk Reduction Education for Disasters (1) Robocalls (1) Secure Flight Program (1) Smyrna Community Hardware (1) Special Olympics (1) Ted Kennedy (1) Telemarketers (1) The Council on Women and Girls' website (1) U.S. Department of Homeland Security (DHS) (1) U.S. currency (1) U.S. presidents (1) US‑VISIT (1) Visa (1) WWI-"blog" (1) Wahlrecht (1) Wehrpflicht (1) Wehrpflicht von Deutschen im Ausland (1) Widow(er)s of U.S. Citizens (1) You know you're from Delaware if (1) Zeugnis-Evaluierung (1) abgelaufener Personalausweis (1) alt-codes (1) blogger (1) disaster preparedness (1) drinking water (1) erster Kindergarten in USA (1) fiancé-visa (1) green card (1) groceries (1) hardware (1) hardware-store (1) integration (1) large print keyboard (1) naturalization applications (Form N-400) (1) new $5 bill (1) resolution (1) special signs (1) zweipaesse (1)
Showing posts with label Auslandsdeutsche. Show all posts
Showing posts with label Auslandsdeutsche. Show all posts

Monday, March 1, 2010

Studieren im Ausland: Neue Sprache, neues Land, neuer Pass | Studium | ZEIT ONLINE

Studieren im Ausland: Neue Sprache, neues Land, neuer Pass | Studium | ZEIT ONLINE


STUDIEREN IM AUSLAND

Neue Sprache, neues Land, neuer Pass

Sie gehen ins Ausland und kommen doch heim: Junge deutsche Juden sind in Israel keine einfachen Gaststudenten – sie können Staatsbürger werden
Traurig war auch die Mutter von Itai Abelski, als der die Heimat verließ. Traurig wie jede Mutter, deren Sohn im Teenager-Alter für eine Zeit in ein anderes Land geht. Doch sie hatten diesen Schritt gemeinsam entschieden, damals, vor vier Jahren, die Eltern und der 16-jährige Junge mit dem schnellen Mundwerk. Er sollte Israel besser kennenlernen, das Land, das sie so oft bereist haben, das Land, in das die jüdische Familie zeitweise auswandern wollte. Itai ging auf ein Internat in Nordisrael. Er genoss das freie Leben, verbrachte den Sommer mit neuen Freunden am Strand, lernte Hebräisch und auch viel über seine Religion. Und eines Tages, als Itai seine Eltern in Düsseldorf besuchte, saß hinter seinem blonden Pony eine Kippa.Als Uli Becker wieder einmal in das Flugzeug nach Israel steigt, ist seine Mutter enttäuscht. Atheistisch hatte sie ihn erzogen, so wie es ihrer sozialistischen Überzeugung entsprach. So etwas wie Gott brauchst du nicht, sagt sie, wenn du nur selber stark genug bist. Doch Uli fliegt. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß: Es wird ein Abschied für immer sein.
Beide, Uli wie Itai, sind in Deutschland geboren. Als Gäste kamen sie nach Israel und entdeckten, dass dieses Land, und nur dieses Land ihre neue Heimat sein kann. Deshalb studieren sie jetzt hier. Jedes Jahr ergeht es einigen Dutzend deutschen Austauschstudenten ganz ähnlich. Doch der Weg, den Uli und Itai bis zu ihrer Erkenntnis gegangen sind, könnte kaum unterschiedlicher sein
Als Uli zum ersten Mal in Tel Aviv landete, kam er, der religionslose Deutsche, nicht als Sinnsuchender. »Das Einzige, was mich da mit dem Judentum verband, war, dass ich Kafka mochte«, sagt der heute 27-Jährige rückblickend und muss lachen. Nach dem Abitur wollte er seinen Zivildienst im Ausland ableisten, am liebsten in Frankreich. Es gab nur noch Plätze in Israel, Uli dachte nicht lange nach und schrieb sich ein. Es wurde ein tolles Jahr, Uli arbeitete tagsüber mit Behinderten und führte abends lange Gespräche mit israelischen Freunden. Und der junge Rostocker, der nur einmal in seinem Leben eine Kirche betreten hatte, fühlte sich plötzlich zu einer Religion hingezogen, dem Judentum. Zunächst will er sich das nicht eingestehen. Konvertieren sei ein Zeichen von Schwäche, sagte sich Uli, das machen nur Leute, die vor etwas davonlaufen wollen. So bin ich nicht.
Nach dem Gespräch mit einem Rabbi steht für Uli fest: Er will Jude werden
Uli kehrt zurück nach Deutschland, studiert in Berlin Philosophie und Altgriechisch. Er versucht sich zu »reintegrieren«, wie er sagt, doch das gelingt nicht. Uli fühlt sich entwurzelt. Die politischen Diskussionen mit Kommilitonen nerven, er muss Israel immer verteidigen. Seine Professoren nimmt er als eitle Gelehrte wahr, nicht als Persönlichkeiten. Als ihm ein Freund aus Israel eine Thora in deutscher Übersetzung schickt, beginnt Uli zu lesen. Und nach einem Gespräch mit einem Rabbi steht der Entschluss fest: Uli will Jude werden. Er fährt nach Jerusalem, absolviert den Kurs für Konvertiten. Er hat Fächer wie Beten oder Jüdische Geschichte, lernt, was koscher ist und was nicht. Nach zehn Monaten ist er zurück in Berlin und stellt zum zweiten Mal fest, dass er in Deutschland nicht leben kann. Meldet sich bei der Jewish Agency, der Organisation, die sich um die Einwanderung von Juden kümmert und jedes Jahr etwa hundert Bundesbürger in den jüdischen Staat bringt, und verabschiedet sich ein letztes Mal von seiner Mutter.
Bei Itai war der Weg ins neue Leben direkter. Vier Jahre nachdem er als 16-Jähriger mit geringen Hebräischkenntnissen ins Land kam, plaudert er lässig in einem Café in Tel Aviv mit dem Kellner. Aus dem Schüler von damals, der Heimweh hatte und dem nicht klar war, ob er nur ein paar Monate bleiben sollte, ist ein selbstsicherer junger Mann geworden. »Ich war schon immer direkt, hatte Chuzpe«, sagt er. Dieser Satz wird von Itais rheinischem Einschlag unterstrichen, aber auch von der israelischen Art, das Gesagte mit Gesten zu unterstützen. Wenn er mit der Rechten durch die Luft fährt, muss er sich mit der Linken zum Ausgleich am Tisch festhalten.
Schon während der Schulzeit genoss er, dass sich das religiöse Leben in Israel nicht nur in der isolierten Nische der Gemeinde abspielte wie daheim in Düsseldorf. Sondern auf jeder Straße, vor allem natürlich in Jerusalem. Dorthin zog es Itai nach dem Abitur. Anstatt wie geplant nach Deutschland zurückzukehren, schrieb er sich an einer Jeschiwa ein, einer Religionsschule. Doch dann wandte er sich Weltlicherem zu. Itai sagt, er sei nicht so der Typ zum Sitzen, »und das muss man beim Studium der Religionsphilosophie Jahre, kein Witz«.
Heute studiert er am Interdisciplinary Center in Herzliya. Einer kleinen privaten Hochschule, 1994 gegründet, auf dem Campus viele Skulpturen und viel Grün, dazwischen moderne Vorlesungsräume. Nach seinem Bachelor in Betriebswissenschaften will er einen Master machen, vielleicht in den USA. »Ich fühle mich als Teil des Landes, als Teil der Gesellschaft«, sagt Itai. Doch wo das Leben ihn hinziehen wird, weiß er mit seinen 20 Jahren nicht. Deshalb steckt auch noch ein deutscher Pass in seiner Tasche und kein israelischer. Die »Aliyah«, der »Aufstieg«, wie der Prozess der Einbürgerung auf Hebräisch heißt, ist eine ernsthafte Option für ihn, um seine Verbundenheit zu Israel zu demonstrieren. »Dann wäre es endgültig.« Einfach wäre dieser Schritt für Itai nicht: Er ist ein »Düsseldorfer Jung«, der an seiner Heimat hängt. Wenn er von ihr spricht, benutzt er Ausdrücke wie »mein nettes Deutschland«.
Seinen deutschen Pass behielt Uli im Andenken an seine verstorbene Mutter
Auch Uli hat neben dem israelischen noch einen deutschen Pass, und das hat mit seiner Mutter zu tun. Kurz nachdem er Deutschland endgültig in Richtung Israel verlassen hatte, bekam er einen Anruf. Die Mutter war tot, gestorben mit 42 Jahren an einer Herzattacke, als sie mit seinen Brüdern in Schnee spielte. Uli halfen die jüdischen Trauerrituale, die er vollzog, bevor er zur Beerdigung nach Deutschland flog. Doch genauso half ihm, dass er sich kurz vor dem Tod noch mit der Mutter ausgesöhnt hatte. Er erzählte ihr am Telefon von seiner bevorstehenden Verlobung, sie freute sich, hörte ihm zu und verstand am Ende, dass er die Religion gefunden hatte, weil er wie sie ein philosophisches System mit sozialen Werten gesucht hatte. Seine deutsche Staatsbürgerschaft behielt er nun, um den Geist der Mutter ein wenig weiterleben zu lassen.
Bald tat er das noch mehr. »Du sollst Vater und Mutter ehren« lautet das fünfte Gebot in seinem neuen Glauben, Uli interpretierte es auf seine Art. Die Mutter, selbst Bauingenieurin, hatte sich immer gewünscht, ihren Sohn einst als Architekten zu sehen. Uli interessierte das aber nicht. Doch da er das ethische Koordinatensystem, das er immer an der Universität suchte, nun im Glauben gefunden hatte, ergab das Philosophiestudium für ihn keinen Sinn mehr. Er erfüllte seiner Mutter posthum ihren Traum, bewarb sich an der renommierten Bezalel-Akademie um einen Studienplatz in Architektur und bekam ihn. Der Einberufungsbescheid zur israelischen Armee, der gerade gekommen war, wurde damit hinfällig. Und anstatt drei Jahre zu dienen, lernte Uli die Unterschiede zwischen deutschen und israelischen Universitäten kennen. In Deutschland habe er Hierarchien gespürt, in Israel zähle das bessere Argument, auch wenn es von einem Studenten komme und nicht vom Professor. »Und gleichzeitig sind die Leute mehr bei der Sache hier«, findet Uli. Die Studenten seien wegen des Armeedienstes nicht nur älter, sondern reifer und zielstrebiger, während den Kommilitonen in Deutschland oft das Studentenleben wichtiger gewesen sei als das Studium.
In einem Jahr wird Uli seine Diplomarbeit abschließen. Israel ist ein guter Platz für junge Architekten. Der chronische Wohnungsmangel ist eine Jobgarantie. Noch mehr als die Aussicht auf einen Arbeitsplatz halfen Uli seine neue Religion, seine neue Staatsbürgerschaft und seine neue Familie: Er ist seit fünf Monaten Vater. Itai dagegen sagt, dass er vielleicht schon noch mal für eine Weile weiterziehen möchte. In einem ist aber auch er sich sicher: Israel hat ihn für immer verändert.

Wednesday, September 9, 2009

deutsche und europaeische Lebensmittel und Delikatessen

Ich hab' hier ein paar "Ueberlebenslinks" gesammelt - halt was ich so am meisten vermisse. Wenn IHR noch gute Tips (Links) habt, dann macht Ihr bitte da wo's passt einen comment - danke :).

deutsche und europaeische Lebensmittel und Delikatessen online bestellen:
  • mit richtigem Geschaeft in Grand Rapids Michigan und US-weitem Versand: Erika's Delikatessen (zumeist viel guenstiger als die Konkurrenz) [zZ offline]
  • Europaeische Lebensmittel online bestellen aus Parma, Ohio: www.eurofoodmart.net, wirklich tolle Auswahl an internationalen Delikatessen!
  • www.germandeli.com und www.germangrocery.com hier gibt's von Haribo-Lakritzen bis zu Jacobs Kaffee wirklich fast alles
  • www.stiglmeier.com bei Stingelmeier's gibt's sogar die Weisswuerste samt suessem Senf!
  • www.haramchris.com ist ein in Carlstadt, NJ ansaessiges Handelshaus, das schon in 1919 von zwei Norwegischen Einwanderern gegruendet wurde und eine wirklich excellente Auswahl Europaeischer Lebensmittel, Kosmetika, Kochbuecher etc etc etc hat - Preise gibt's auf Anfrage

deutsche und europaeische Lebensmittel und Delikatessen in Laden kaufen:
  • www.junglejims.com auf 4 acres Lebensmittel aus aller Herren Laender - leider nur fuer Leute, die in der Tristate area IN-OH-KY leben: jeden Tag offen von 8:00am to 10:00pm // 5440 Dixie Highway // Fairfield, Ohio 45014 // (513) 674-6000
  • www.dittmers.com hausgemachte Wurst- und Fleischwaren - leider nur fuer Leute, die in CA leben: Mo-Sa von 8 am to 6 pm (5 p.m. Sa) // 400 San Antonio Road // Mountain View, CA
  • http://www.aldi.us/ Aldi [Sued] gibt's auch in USA
  • www.traderjoes.com internationale Lebensmittel zu Superpreisen, ob Ihr einen in der Naehe habt koennt Ihr hier rausfinden

deutsche Backwaren und europaeische Delikatessen online und im Laden:
  • www.hofers.com deutscher Baecker in Helen, Georgia, der ganz tolles Brot hat
  • www.hanselandgretelbakery.com Katherine Rausch baeckt deutsches Brot in Spartanburg (SC), das sie US-weit verschickt. Sie baeckt taeglich, online Bestellungen werden Montags bearbeitet
  • www.silkesoldworldbreads.com Silke baeckt deutsches Brot in Woodlawn (TN), das sie US-weit verschickt
  • www.zingermans.com deutscher Baecker in Ann Harbor (MI), der auch viele Delikatessen anbietet
  • www.bake4u.com Silver Bell Baking Co. in Corona, New York, gibt's schon seit 1882!
  • www.dimpfbreadex.com deutscher Baecker in Toronto, Ontario Canada, der US-weit versendet

Saturday, July 25, 2009

Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen)

Allgemein

Der Anerkennung bedürfen ausländische Scheidungsurteile, aber ebenso vergleichbare Entscheidungen von (beispielsweise russischen) Verwaltungsbehörden oder sog. Privatscheidungen vor religiösen Gerichten wie den arabischen Schariagerichten bzw. den Rabbinatsgerichten in Israel. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag. Erst wenn diesem durch Bescheid entsprochen worden ist, entfaltet die ausländische Entscheidung auch für den deutschen Rechtsbereich Wirkung.


Der Anerkennung bedürfen ausländische Scheidungsurteile, aber ebenso vergleichbare Entscheidungen von (beispielsweise russischen) Verwaltungsbehörden oder sog. Privatscheidungen vor religiösen Gerichten wie den arabischen Schariagerichten bzw. den Rabbinatsgerichten in Israel. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag. Erst wenn diesem durch Bescheid entsprochen worden ist, entfaltet die ausländische Entscheidung auch für den deutschen Rechtsbereich Wirkung.

Die für die Anerkennung maßgeblichen Regelungen des Familienrechtsänderungsgesetzes und anderen Bestimmungen finden Sie
hier



Wann ist ein Antrag unnötig

Nur ausnahmsweise kann die ausländische Entscheidung für den deutschen Rechtsbereich auch ohne Antrag und förmliches Anerkennungsverfahren beachtlich sein. So bedürfen Scheidungsurteile aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union - außer Dänemark - keiner Anerkennung, wenn das Scheidungsverfahren nach dem 1. März 2001 bzw. nach dem zu einem späteren Zeitpunkt erfolgten Beitritt des Mitgliedstaates eingeleitet wurde. Sie ist eben so wenig nötig, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschließlich dem Staat angehörten, dessen Gericht oder Behörde die Entscheidung getroffen hat.

Nur ausnahmsweise kann die ausländische Entscheidung für den deutschen Rechtsbereich auch ohne Antrag und förmliches Anerkennungsverfahren beachtlich sein. So bedürfen Scheidungsurteile aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union - außer Dänemark - keiner Anerkennung, wenn das Scheidungsverfahren nach dem 1. März 2001 bzw. nach dem zu einem späteren Zeitpunkt erfolgten Beitritt des Mitgliedstaates eingeleitet wurde. Sie ist eben so wenig nötig, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschließlich dem Staat angehörten, dessen Gericht oder Behörde die Entscheidung getroffen hat.


Wo wird über die Anerkennung entschieden

Zuständig ist die Justizverwaltung (bzw. ein Oberlandesgericht) des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Adressen finden Sie hier). Hat keiner der früheren Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland, so beurteilt sich die Zuständigkeit, falls eine neue Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet werden soll, danach, in welchem Bundesland die Eheschließung erfolgen oder die Lebenspartnerschaft begründet werden soll. Sofern keiner der früheren Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland hat und in Deutschland auch keine neue Ehe geschlossen und keine neue Lebenspartnerschaft begründet werden soll, ist der Antrag an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin, Salzburger Straße 21 – 25, 10825 Berlin, zu richten


Wo kann der Antrag eingereicht werden

Der Antrag kann mit dem dafür vorgesehenen Formular
  • über ein deutsches Standesamt, z. B. im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    (vgl. Anmerkung am Ende),
  • über eine deutsche Auslandsvertretung oder
  • direkt bei der für die Anerkennung zuständigen Stelle
eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden verlangt?

Bei Antragstellung soll das vorgesehene Formular verwandt werden, das bei allen genannten Stellen regelmäßig erhältlich ist. Sie können es auch von dieser Seite (Link am Ende unten) herunterladen, am PC ausfüllen und ausdrucken (eine Übersendung per E-Mail ist noch nicht möglich). Dem vollständig ausgefüllten Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Vollständige Ausfertigung oder beglaubigte Ablichtung der ausländischen Entscheidung mit Rechtskraftvermerk (soweit dieser erteilt wird) und möglichst mit Tatbestand und Entscheidungsgründen
  • Nachweis über die Registereintragung bei Ländern, in denen diese zur Wirksamkeit der Entscheidung erforderlich ist
  • Grundsätzlich die Heiratsurkunde der aufgelösten Ehe
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. durch beglaubigte Passkopien der geschiedenen Ehegatten)
  • Von einem anerkannten Übersetzer angefertigte Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Schriftstücke; lediglich der Übersetzung englischsprachiger Unterlagen bedarf es grundsätzlich nicht
  • Bescheinigung über den Verdienst/das Einkommen des Antragstellers
  • Schriftliche Vollmacht, falls der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt wird

Welche Gebühren werden erhoben?

Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 310 Euro. Ihre Höhe hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Bei der Festsetzung der Gebühr sind insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, der Verwaltungsaufwand und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu berücksichtigen. Dabei finden auch Unterhaltsverpflichtungen Beachtung. Die übliche Mittelgebühr liegt bei 160 Euro.

Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich davon ab, ob alle für die Prüfung des Antrages erforderlichen Angaben gemacht und die notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Erst dann kann die abschließende Prüfung erfolgen und die Entscheidung ergehen. Verzögerungen können sich im Einzelfall aufgrund der Übermittlungswege und im Zahlungsverkehr ergeben. Deshalb muss in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Monaten gerechnet werden. Der Standesbeamte ist dann gehalten, den Antrag aufzunehmen und an die zuständige Landesjustizverwaltung oder das zuständige Oberlandesgericht weiterzuleiten, wenn die ihm obliegende Prüfung ergibt, dass die ausländische Entscheidung der Anerkennung bedarf.


Antrag Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen):
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/antrag_ausl_scheidung.pdf

Friday, July 24, 2009

Wehrpflicht von Deutschen im Ausland

A. Wehrpflicht

1. Grundsätzlich sind nach dem Wehrpflichtgesetz alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben oder zuletzt gehabt haben oder einen Pass (eine Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben (§ 1 Abs. 1).

2. Die Wehrpflicht ruht bei Deutschen, die "ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage ausserhalb Deutschlands haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten" (§ 1 Abs. 2). Jemand begründet seinen ständigen Aufenthalt im Sinne des Wehrpflichtgesetzes dort, wo er sich mit dem Willen niederlässt, auf die Dauer zu bleiben und den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu bilden. Wer wirtschaftlich von natürlichen oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland abhängig ist und dort weiterhin persönliche Bindungen unterhält - bei in Ausbildung befindlichen jungen Männern ist auf die Eltern abzustellen - hat seine Lebensgrundlage nicht im Ausland.

Auslandsdeutsche begründen regelmässig noch keinen ständigen Aufenthalt im Inland, wenn sie sich hier nur zum Studium oder zur Ausbildung aufhalten.

Bei Wehrpflichtigen, die sich erkennbar nur vorübergehend im Ausland aufhalten, ruht die Wehrpflicht nicht, sie können zum Wehrdienst herangezogen werden.

Bei Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland, ihre Lebensgrundlage jedoch im Inland haben, wie entsandte Beamte, Entwicklungshelfer, Firmenvertreter, ruht die Wehrpflicht grundsätzlich nicht.  § 43 Abs. 1 macht die Heranziehung dieses Personenkreises vom Erlass eines besonderen Gesetzes abhängig. Dieses wurdes bisher nicht erlassen.

Hiervon gilt eine Ausnahme für diejenigen, die sich tatsächlich im Inland aufhalten, z.B. zur Ausbildung. Sie können gemäss § 43 Abs. 1 S.3 Wehrpflichtgesetz zum Wehrdienst herangezogen werden.
3. Wehrpflichtige haben nach Beginn der Erfassung ihres Geburtsjahrgangs eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie das Bundesgebiet länger als drei Monate verlassen wollen (§ 3 Abs. 2).

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und stellen nach dem am 01.01.1988 in Kraft getretenen Passgesetz einen Passversagungsgrund dar. Wird der ständige Aufenthalt ohne die nach § 3 As. 2 erforderliche Genehmigung ins Ausland verlegt, ruht die Wehrpflicht nicht (§ 1  Abs. 2 Nr.2).

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Wehrpflichtige, deren Erfassung, Musterung, Einberufung und Wehrüberwachung sich gemäss § 43 Abs. 1 WPflG nicht nach dem Wehrpflichtgesetz bestimmen, die also ihren ständigen Aufenthalt ausserhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes haben, ohne dass ihre Wehrpflicht gemäss § 1 Abs. 2  ruht.

Auslandsdeutsche können also, wenn sie sich etwa zur Berufsausbildung im Inland aufgehalten haben, ohne Genehmigung wieder ausreisen.

Anfragen zur Wehrpflicht können im Einzelfall beim Bundesamt für Wehrverwaltung und bei den Kreiswehrersatzämtern erfolgen.



B. Wehrdienst in fremden Streitkräften

Wer freiwillig in fremde Streitkräfte eintreten will, bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Zustimmung zum Eintritt wird in der Regel nur Deutschen und deutschen Mehrstaatern erteilt, die sich ständig im Ausland aufhalten oder dorthin auswandern wollen. Ein aufgrund gesetzlicher Vorschrift des Aufenthaltsstaates zu leistender Wehrdienst bedarf keiner Zustimmung.

Das Bundesministerium der Verteidigung kann im Einzelfall Wehrdienst in fremden Streitkräften ganz oder teilweise auf den deutschen Wehrdienst anrechnen. Die Anrechnung soll erfolgen, wenn der Wehrdienst aufgrund gesetzlicher Vorschrift geleistet worden ist oder das Bundesministerium der Verteidigung ihm zugestimmt hat. Die Entscheidung über Zustimmung und Anrechnung hat das Bundesministerium der Verteidigung dem Bundesamt für Wehrverwaltung übertragen.

Quelle: Deutsche Botschaft in London

Saturday, July 18, 2009

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

ran an die Wahlurnen, liebe Mit-Deutsche im Ausland - diesmal koennen wirklich alle Auslandsdeutschen, die nach dem 23. Mai 1949 gerade mal DREI Monate in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben, rechtlich die Deutsche Staatsbuergerschaft besitzen und ueber 18 Jahre alt sind, an der kommenden Bundestagswahl am 27 September 2009 teilnehmen!!! fuellt den Antrag (auf Waehlerregistrierung) aus, dabei bitte beachten, Umlaute als solche zu schreiben (hier drunter ist ein Post fuer Deutsche Umlaute zu generieren), ausdrucken, unterschreiben und ab damit in die gelbe Post!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

1. allgemeine Hinweise:

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:
  • Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
    • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
    • bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.
  • Deutsche, die im Ausland leben und die o.a. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.
  • Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl
    • stehen Ihnen auf dieser Seite als Download (PDF-Datei) zur Verfügung (s.u.) oder
    • sind im Frühjahr 2009 als Papiervordrucke
      • bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
      • beim Bundeswahlleiter oder
      • bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
  • Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden.
    Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h.
    spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.

  • Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
    Die Wähler müssen dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag

    • den Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
    • in dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
  • Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate auch an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung. Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen.

2. Wichtiger Hinweis für weiterhin in Deutschland gemeldete Personen

Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

3. Wichtiger Hinweis für Rückkehrer

Bei Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland entfällt die sogenannte Dreimonatsfrist, nach der nur wahlberechtigt ist, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat. Außerdem gilt:
  • Wer nach Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 35. Tag vor der Wahl (dem 23. August 2009) für eine Wohnung anmeldet, darf den Antrag für Auslandsdeutsche nicht stellen, weil er von Amts wegen am Zuzugsort in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
  • Wer sich vor dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) anmelden wird, braucht diesen Antrag nicht mehr zu stellen. Auf Wunsch - etwa bei der Anmeldung - wird er in das Wählerverzeichnis seines Zuzugsortes in Deutschland eingetragen. Wenn bereits ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher gestellt wurde, muss das Wahlrecht an dem Ort ausgeübt werden, wo der Antragsteller in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
  • Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) in Deutschland anmelden wird, muss den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher stellen, weil er sonst nicht mehr in ein Wählerverzeichnis eingetragen wird.

4. Antrag für Auslandsdeutsche mit Ausfüllhinweisen

Ausfüllhinweise zum
Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 in elektronischer Form.
Das Antragsformular besteht aus
  1. Erstausfertigung (von Ihnen auszufüllen)
  2. Rückseite der Erstausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen)
  3. Zweitausfertigung (wird automatisch wie die Erstausfertigung ausgefüllt)
  4. Rückseite der Zweitausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen).
  1. Bitte füllen Sie nur die erste Seite der Erstausfertigung des Antrages unter Beachtung des Merkblattes zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt bis auf die Unterschrift vollständig aus. Ihre Angaben in der Erstausfertigung werden automatisch in die Zweitausfertigung übernommen. Die Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung werden nach Eingang Ihres Antrages von der Gemeindebehörde ausgefüllt.

    Soweit das für die Beantwortung jeweils vorgesehene Feld ausnahmsweise nicht ausreichen sollte, wird gebeten, nach Ausdruck des Vordruckes gleichlautende handschriftliche Ergänzungen auf dem Papierausdruck der Erst- und Zweitausfertigung (bitte in Druckbuchstaben) vorzunehmen.

    Soweit Sie gebeten werden, das Zutreffende anzuklicken (z.B. unter Nr. 6 bei  Personalausweis  Reisepass), kann das Ankreuzen entweder per „Mausklick“ oder mit der „Entertaste“ erfolgen.

    Bitte achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens im Antrag der Eintragung in Ihrem Personalausweis entspricht (z.B. bei den Buchstaben ß oder ss, ü oder ue).
  2. Nachdem Sie die erste Seite der Erstausfertigung ausgefüllt haben, drucken Sie bitte das gesamte Antragsformular (bestehend aus Vorder- und Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung – also 4 Blätter –) aus und unterschreiben Erst- und Zweitausfertigung. Ggf. sind Erst- und Zweitausfertigung durch die Hilfsperson (siehe unter Nr. 14 des Merkblatts) zu unterschreiben.
  3. Wenn Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie das Antragsformular ausdrucken und Ihre Eintragungen (bitte in Druckschrift) nebst den erforderlichen Unterschriften auf den Vorderseiten der Erst- und Zweitausfertigung des Formulars vornehmen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Vorderseiten sowohl der Erst- als auch der Zweitausfertigung gesondert auszufüllen sind.
  4. Der ausgefüllte Antrag ist vollständig (4 Blätter) an die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Postwege zu übersenden. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen.
Um die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde herauszufinden, steht Ihnen hier eine
zur Verfügung. Für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg finden Sie die Anschriften der zuständigen Bezirksämter für die jeweiligen Wahlkreise unter folgenden Links:
Der vollständige Antrag (bestehend aus 4 Blättern) muss bis spätestens
6. September 2009
beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein, damit Sie in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeindebehörde eingetragen werden können. Da der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss, genügt hierfür eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax nicht.
Dem Bundeswahlleiter zugeleitete Anträge führen nicht zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis.

Antrag und Merkblatt zum Download

Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 (Anlage 2), (PDF, 142 KB)

Monday, July 13, 2009

Deutscher Personalausweis im Umbruch

ein abgelaufener Personalausweis ist abgelaufen (und nicht wie ein Pass noch bis zu 1 Jahr theoretisch gueltig), da es in Deutschland Ausweispflicht gibt. Theoretisch kann ein abgelaufener Perso als Ordnungswidrigkeit angesehen werden!!! (das alles steht im Personalausweisgesetz)

momentan ist es nur in 7 von 16 Bundeslaendern in Deutschland moeglich als nicht mit Wohnsitz gemeldeter Auslands-Deutscher einen Personalausweis zu beantragen.

Dieses ist in der jeweiligen Landespersonalausweis-Verordnung geregelt,
diese sind aktuell hier zu finden:

Da aber das gesamte Ausweis-Verfahren mit Wirkung vom 01.11.2010 auf den Bund uebergeht und somit die Laender ab diesem Zeitpunkt aussen vor sind, gibt es erhebliche Neuerungen auf diesem Gebiet, die hier im Folgenden zu lesen sind:


Hintergrund:
=========================================

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt.

Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu:
"Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotential mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit."

Allein für den Bereich der Kontoeröffnungen werden zukünftig Einsparungen von jährlich rund 130 Millionen Euro möglich, weil der Identitätsnachweis nun im Internet besonders zuverlässig und schnell erfolgen kann. In zahlreichen vergleichbaren Massenverfahren, die einen Identitätsnachweis erfordern, wird mit dem neuen Ausweis die Umstellung auf sichere und effiziente Prozesse möglich.

Über 60 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen heute ihren Personalausweis nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern auch in vielen privaten Situationen.

Und obwohl sich immer mehr Lebensbereiche in das Internet verlagern, gibt es einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt bislang nicht: Bei jedem Diensteanbieter müssen eigene Anmeldeverfahren durchlaufen und separate Passwörter oder PINs angelegt und gemerkt werden. Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken und Datenschutzdefizite soll der elektronische Personalausweis beheben und gleichzeitig ein für beide Seiten – Anbieter sowie Nutzer von Online-Services – transparentes Verfahren ermöglichen.

Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein.

Dieser elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bundesbürgerinnen und -bürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf ihres bisherigen Personalausweises) beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Zusätzlich kann eine elektronische Signatur nachgeladen werden. Für E-Government und E-Business eröffnet sich damit eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten. Das virtuelle Rathaus beispielsweise wird weitere Online-Dienste anbieten können. Auch Online-Shopping, Online-Banking und Querschnittsthemen wie Jugendschutz und Suchtprävention im Internet sowie der Altersnachweis an Automaten werden von den neuen Ausweisfunktionen profitieren.

Auch die elektronische Unterstützung der Reisefunktion des neuen Personalausweises ist vorgesehen: Der Ausweis wird weiterhin als Passersatzdokument nutzbar sein und die Reise in ausgewählte Länder sowie grundsätzlich die Rückkehr in den Schengenraum erlauben. Dafür wird der Ausweis dem sicherheitstechnischen Niveau der EU-weit vorgeschriebenen elektronischen Reisepässe (ePässe) angeglichen und entsprechend den internationalen Vorgaben obligatorisch mit einem Foto im Chip ausgestattet. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürgerinnen und Bürger dagegen selbst entscheiden. Wer seine Fingerabdrücke – analog zum ePass – auch im Personalausweis speichern lässt, geht sicher, dass niemand mit seinem gestohlenen Dokument missbräuchlich reisen kann, nur weil er dem Foto ähnlich sieht. Wie bei den bereits eingeführten Reisepässen wird durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt, dass nur berechtigte behördliche Stellen die biometrischen Daten aus dem Ausweis-Chip auslesen können. Für den oben beschriebenen Identitätsnachweis im E-Government und E-Business können Foto und Fingerabdrücke hingegen keinesfalls verwendet werden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bmi.bund.de (Rubrik Pässe & Ausweise). Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen auch eine Pressemappe. Das Muster des elektronischen Personalausweises ist noch nicht abschließend spezifiziert; eine Abbildung kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt werden.

Erscheinungsdatum
23.07.2008

=========================================

Fr, 13.02.2009

KONTEXT
Personalausweis mit Internetfunktion
Ab November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat kommen. Das Dokument erleichtert das Reisen genauso wie Geschäfte und Behördengänge im Internet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundesrat gebilligt.

Der neue elektronische Personalausweis ist kleiner, handlicher und macht das Leben leichter: Spezielle neue Funktionen sollen ihn zum sicheren Reisedokument machen und auf Wunsch auch zum "Ausweis für das Internet".

Vielseitig im Internet
Zur Grundausstattung des Dokuments gehört ein elektronisch gespeichertes, biometrisches Bild und ein Chip. Dieser trägt einen vorbereiteten elektronischen Identitätsnachweis.

Bürgerinnen und Bürger können künftig beim Abholen ihres neuen Ausweises entscheiden, ob sie diese Internetfunktion nutzen wollen oder lieber ausschalten lassen. Wird die Internetfunktion gewünscht, kann der Nutzer seine Identität elektronisch nachweisen, zum Beispiel an Automaten oder im Internet.

Der Ausweis kann also Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern. Das gilt auch für elektronische Geschäfte wie Online-Shopping oder -Banking. Jugendschutz und Suchtprävention können profitieren, zum Beispiel beim Altersnachweis an Automaten.

Sicher unterwegs
So wie bereits der Reisepass soll künftig auch der Personalausweis ein biometrisches Foto tragen. Zudem soll die freiwillige Speicherung zweier Fingerabdrücke möglich sein. Wer diese in seinem Ausweis sichern lässt, kann damit vermeiden, dass Dritte, die ihm ähneln, mit dem gestohlenen Dokument verreisen.

Gegen höhere Gebühren kann auf dem Ausweis auch ein drittes Merkmal installiert werden: die "qualifizierte elektronische Signatur". Dadurch ist der Ausweis künftig auch bei Verfahren einsetzbar, die diesen besonders sicheren Identitätsnachweis voraussetzen.

Ab 1. November 2010 können Bürgerinnen und Bürger den elektronischen Personalausweis erhalten. Sie können den neuen Ausweis auch dann beantragen, wenn ihr aktueller noch nicht abgelaufen ist. Die neue Karte ist nur noch etwa halb so groß wie das heutige blaugrün laminierte Identitätspapier.

Mit Wirkung vom 01.01.2013 koennen dann auch alle Ausland-Deutschen bei ihrer Botschaft nicht nur den Reisepass sondern auch den Personalausweis beantragen.

Ersichtlich das Ganze in einem neuen Gesetz das Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben:

Wednesday, August 29, 2007

Keine Beibehaltungsgenehmigung mehr nötig bei Einbürgerung in einem EU-Staat oder der Schweiz

vom: 29.08.2007

Sie benötigen keine Beibehaltungsgenehmigung mehr, wenn Sie sich in einem EU-Staat oder in der Schweiz einbürgern lassen.

Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag annehmen, verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Wer dies vermeiden möchte, benötigt eine Beibehaltungsgenehmigung.

Ab dem 28.08.2007 gilt das nicht mehr, wenn es sich um eine Einbürgerung in einem EU-Staat oder in der Schweiz handelt. In diesen Fällen ist daher auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich. (Rechtsgrundlage: § 25Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz in der ab 28.08.2007 geltenden Fassung)

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erwerben (möchten), bleibt es bei der bisherigen Regelung: Ohne Beibehaltungsgenehmigung verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Bitte beachten Sie, dass sich alle Aussagen ausschließlich auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beziehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen der andere Staat die mehrfache Staatsangehörigkeit zulässt, kann nur von den dortigen Behörden geklärt werden.

Hinweis:

Derzeit gehören neben Deutschland folgende Staaten der EU an:

  • Belgien,
  • Bulgarien,
  • Dänemark,
  • Estland,
  • Finnland,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Irland,
  • Italien,
  • Lettland,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Niederlande,
  • Österreich,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Rumänien,
  • Schweden,
  • Slowakei,
  • Slowenien,
  • Spanien,
  • Tschechien,
  • Ungarn,
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland,
  • Zypern.

    Die Schweiz ist in Bezug auf die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit den
    EU-Staaten gleichgestellt.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

kurze Zusammenfassung von mir selber:

die zweite Aenderung zum Zuwanderungsgesetz ist am Aug-28-2007 in Kraft getreten. Hat zur Folge, dass nun alle in EU-Laendern und der Schweiz lebenden Deutschen, die eine BBG wollen, ohne BBG-Verfahren ihre doppelte Staatsbuergerschaft bekommen koennen.

dazu lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zuwanderungsgesetz
http://www.migrationsrecht.net/content/view/798/50/