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Saturday, July 18, 2009

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

ran an die Wahlurnen, liebe Mit-Deutsche im Ausland - diesmal koennen wirklich alle Auslandsdeutschen, die nach dem 23. Mai 1949 gerade mal DREI Monate in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben, rechtlich die Deutsche Staatsbuergerschaft besitzen und ueber 18 Jahre alt sind, an der kommenden Bundestagswahl am 27 September 2009 teilnehmen!!! fuellt den Antrag (auf Waehlerregistrierung) aus, dabei bitte beachten, Umlaute als solche zu schreiben (hier drunter ist ein Post fuer Deutsche Umlaute zu generieren), ausdrucken, unterschreiben und ab damit in die gelbe Post!
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1. allgemeine Hinweise:

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:
  • Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
    • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
    • bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.
  • Deutsche, die im Ausland leben und die o.a. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.
  • Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl
    • stehen Ihnen auf dieser Seite als Download (PDF-Datei) zur Verfügung (s.u.) oder
    • sind im Frühjahr 2009 als Papiervordrucke
      • bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
      • beim Bundeswahlleiter oder
      • bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
  • Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden.
    Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h.
    spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.

  • Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
    Die Wähler müssen dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag

    • den Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
    • in dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
  • Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate auch an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung. Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen.

2. Wichtiger Hinweis für weiterhin in Deutschland gemeldete Personen

Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

3. Wichtiger Hinweis für Rückkehrer

Bei Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland entfällt die sogenannte Dreimonatsfrist, nach der nur wahlberechtigt ist, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat. Außerdem gilt:
  • Wer nach Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 35. Tag vor der Wahl (dem 23. August 2009) für eine Wohnung anmeldet, darf den Antrag für Auslandsdeutsche nicht stellen, weil er von Amts wegen am Zuzugsort in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
  • Wer sich vor dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) anmelden wird, braucht diesen Antrag nicht mehr zu stellen. Auf Wunsch - etwa bei der Anmeldung - wird er in das Wählerverzeichnis seines Zuzugsortes in Deutschland eingetragen. Wenn bereits ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher gestellt wurde, muss das Wahlrecht an dem Ort ausgeübt werden, wo der Antragsteller in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
  • Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) in Deutschland anmelden wird, muss den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher stellen, weil er sonst nicht mehr in ein Wählerverzeichnis eingetragen wird.

4. Antrag für Auslandsdeutsche mit Ausfüllhinweisen

Ausfüllhinweise zum
Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 in elektronischer Form.
Das Antragsformular besteht aus
  1. Erstausfertigung (von Ihnen auszufüllen)
  2. Rückseite der Erstausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen)
  3. Zweitausfertigung (wird automatisch wie die Erstausfertigung ausgefüllt)
  4. Rückseite der Zweitausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen).
  1. Bitte füllen Sie nur die erste Seite der Erstausfertigung des Antrages unter Beachtung des Merkblattes zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt bis auf die Unterschrift vollständig aus. Ihre Angaben in der Erstausfertigung werden automatisch in die Zweitausfertigung übernommen. Die Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung werden nach Eingang Ihres Antrages von der Gemeindebehörde ausgefüllt.

    Soweit das für die Beantwortung jeweils vorgesehene Feld ausnahmsweise nicht ausreichen sollte, wird gebeten, nach Ausdruck des Vordruckes gleichlautende handschriftliche Ergänzungen auf dem Papierausdruck der Erst- und Zweitausfertigung (bitte in Druckbuchstaben) vorzunehmen.

    Soweit Sie gebeten werden, das Zutreffende anzuklicken (z.B. unter Nr. 6 bei  Personalausweis  Reisepass), kann das Ankreuzen entweder per „Mausklick“ oder mit der „Entertaste“ erfolgen.

    Bitte achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens im Antrag der Eintragung in Ihrem Personalausweis entspricht (z.B. bei den Buchstaben ß oder ss, ü oder ue).
  2. Nachdem Sie die erste Seite der Erstausfertigung ausgefüllt haben, drucken Sie bitte das gesamte Antragsformular (bestehend aus Vorder- und Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung – also 4 Blätter –) aus und unterschreiben Erst- und Zweitausfertigung. Ggf. sind Erst- und Zweitausfertigung durch die Hilfsperson (siehe unter Nr. 14 des Merkblatts) zu unterschreiben.
  3. Wenn Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie das Antragsformular ausdrucken und Ihre Eintragungen (bitte in Druckschrift) nebst den erforderlichen Unterschriften auf den Vorderseiten der Erst- und Zweitausfertigung des Formulars vornehmen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Vorderseiten sowohl der Erst- als auch der Zweitausfertigung gesondert auszufüllen sind.
  4. Der ausgefüllte Antrag ist vollständig (4 Blätter) an die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Postwege zu übersenden. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen.
Um die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde herauszufinden, steht Ihnen hier eine
zur Verfügung. Für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg finden Sie die Anschriften der zuständigen Bezirksämter für die jeweiligen Wahlkreise unter folgenden Links:
Der vollständige Antrag (bestehend aus 4 Blättern) muss bis spätestens
6. September 2009
beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein, damit Sie in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeindebehörde eingetragen werden können. Da der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss, genügt hierfür eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax nicht.
Dem Bundeswahlleiter zugeleitete Anträge führen nicht zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis.

Antrag und Merkblatt zum Download

Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 (Anlage 2), (PDF, 142 KB)

special signs - alt-codes: Deutsche Umlaute

press Alt and on the keypad (Num lock ON) the following numbers:


drueckt Alt die ganze Zeit, und auf dem Ziffernteil rechts (die Taste Num lock ist eingeschaltet) hintereinander die folgenden Ziffern:


ä ALT and num-keypad 132 
Ä ALT and num-keypad 142
ö ALT and num-keypad 148 
Ö ALT and num-keypad 153
ü ALT and num-keypad 129 
Ü ALT and num-keypad 154
ß ALT and num-keypad 225
ALT and num-keypad 0128

ALT and num-keypad 11
ALT and num-keypad 12
ALT and num-keypad 13
ALT and num-keypad 14
ALT and num-keypad 15
ALT and num-keypad 16
ALT and num-keypad 17
ALT and num-keypad 18
ALT and num-keypad 19

Monday, July 13, 2009

Deutscher Personalausweis im Umbruch

ein abgelaufener Personalausweis ist abgelaufen (und nicht wie ein Pass noch bis zu 1 Jahr theoretisch gueltig), da es in Deutschland Ausweispflicht gibt. Theoretisch kann ein abgelaufener Perso als Ordnungswidrigkeit angesehen werden!!! (das alles steht im Personalausweisgesetz)

momentan ist es nur in 7 von 16 Bundeslaendern in Deutschland moeglich als nicht mit Wohnsitz gemeldeter Auslands-Deutscher einen Personalausweis zu beantragen.

Dieses ist in der jeweiligen Landespersonalausweis-Verordnung geregelt,
diese sind aktuell hier zu finden:

Da aber das gesamte Ausweis-Verfahren mit Wirkung vom 01.11.2010 auf den Bund uebergeht und somit die Laender ab diesem Zeitpunkt aussen vor sind, gibt es erhebliche Neuerungen auf diesem Gebiet, die hier im Folgenden zu lesen sind:


Hintergrund:
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Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt.

Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu:
"Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotential mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit."

Allein für den Bereich der Kontoeröffnungen werden zukünftig Einsparungen von jährlich rund 130 Millionen Euro möglich, weil der Identitätsnachweis nun im Internet besonders zuverlässig und schnell erfolgen kann. In zahlreichen vergleichbaren Massenverfahren, die einen Identitätsnachweis erfordern, wird mit dem neuen Ausweis die Umstellung auf sichere und effiziente Prozesse möglich.

Über 60 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen heute ihren Personalausweis nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern auch in vielen privaten Situationen.

Und obwohl sich immer mehr Lebensbereiche in das Internet verlagern, gibt es einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt bislang nicht: Bei jedem Diensteanbieter müssen eigene Anmeldeverfahren durchlaufen und separate Passwörter oder PINs angelegt und gemerkt werden. Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken und Datenschutzdefizite soll der elektronische Personalausweis beheben und gleichzeitig ein für beide Seiten – Anbieter sowie Nutzer von Online-Services – transparentes Verfahren ermöglichen.

Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein.

Dieser elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bundesbürgerinnen und -bürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf ihres bisherigen Personalausweises) beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Zusätzlich kann eine elektronische Signatur nachgeladen werden. Für E-Government und E-Business eröffnet sich damit eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten. Das virtuelle Rathaus beispielsweise wird weitere Online-Dienste anbieten können. Auch Online-Shopping, Online-Banking und Querschnittsthemen wie Jugendschutz und Suchtprävention im Internet sowie der Altersnachweis an Automaten werden von den neuen Ausweisfunktionen profitieren.

Auch die elektronische Unterstützung der Reisefunktion des neuen Personalausweises ist vorgesehen: Der Ausweis wird weiterhin als Passersatzdokument nutzbar sein und die Reise in ausgewählte Länder sowie grundsätzlich die Rückkehr in den Schengenraum erlauben. Dafür wird der Ausweis dem sicherheitstechnischen Niveau der EU-weit vorgeschriebenen elektronischen Reisepässe (ePässe) angeglichen und entsprechend den internationalen Vorgaben obligatorisch mit einem Foto im Chip ausgestattet. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürgerinnen und Bürger dagegen selbst entscheiden. Wer seine Fingerabdrücke – analog zum ePass – auch im Personalausweis speichern lässt, geht sicher, dass niemand mit seinem gestohlenen Dokument missbräuchlich reisen kann, nur weil er dem Foto ähnlich sieht. Wie bei den bereits eingeführten Reisepässen wird durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt, dass nur berechtigte behördliche Stellen die biometrischen Daten aus dem Ausweis-Chip auslesen können. Für den oben beschriebenen Identitätsnachweis im E-Government und E-Business können Foto und Fingerabdrücke hingegen keinesfalls verwendet werden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bmi.bund.de (Rubrik Pässe & Ausweise). Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen auch eine Pressemappe. Das Muster des elektronischen Personalausweises ist noch nicht abschließend spezifiziert; eine Abbildung kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt werden.

Erscheinungsdatum
23.07.2008

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Fr, 13.02.2009

KONTEXT
Personalausweis mit Internetfunktion
Ab November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat kommen. Das Dokument erleichtert das Reisen genauso wie Geschäfte und Behördengänge im Internet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundesrat gebilligt.

Der neue elektronische Personalausweis ist kleiner, handlicher und macht das Leben leichter: Spezielle neue Funktionen sollen ihn zum sicheren Reisedokument machen und auf Wunsch auch zum "Ausweis für das Internet".

Vielseitig im Internet
Zur Grundausstattung des Dokuments gehört ein elektronisch gespeichertes, biometrisches Bild und ein Chip. Dieser trägt einen vorbereiteten elektronischen Identitätsnachweis.

Bürgerinnen und Bürger können künftig beim Abholen ihres neuen Ausweises entscheiden, ob sie diese Internetfunktion nutzen wollen oder lieber ausschalten lassen. Wird die Internetfunktion gewünscht, kann der Nutzer seine Identität elektronisch nachweisen, zum Beispiel an Automaten oder im Internet.

Der Ausweis kann also Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern. Das gilt auch für elektronische Geschäfte wie Online-Shopping oder -Banking. Jugendschutz und Suchtprävention können profitieren, zum Beispiel beim Altersnachweis an Automaten.

Sicher unterwegs
So wie bereits der Reisepass soll künftig auch der Personalausweis ein biometrisches Foto tragen. Zudem soll die freiwillige Speicherung zweier Fingerabdrücke möglich sein. Wer diese in seinem Ausweis sichern lässt, kann damit vermeiden, dass Dritte, die ihm ähneln, mit dem gestohlenen Dokument verreisen.

Gegen höhere Gebühren kann auf dem Ausweis auch ein drittes Merkmal installiert werden: die "qualifizierte elektronische Signatur". Dadurch ist der Ausweis künftig auch bei Verfahren einsetzbar, die diesen besonders sicheren Identitätsnachweis voraussetzen.

Ab 1. November 2010 können Bürgerinnen und Bürger den elektronischen Personalausweis erhalten. Sie können den neuen Ausweis auch dann beantragen, wenn ihr aktueller noch nicht abgelaufen ist. Die neue Karte ist nur noch etwa halb so groß wie das heutige blaugrün laminierte Identitätspapier.

Mit Wirkung vom 01.01.2013 koennen dann auch alle Ausland-Deutschen bei ihrer Botschaft nicht nur den Reisepass sondern auch den Personalausweis beantragen.

Ersichtlich das Ganze in einem neuen Gesetz das Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben:

Elektronischer Personalausweis (lt BMI)


Nach Beschlussfassung in den Ausschüssen hat der Bundestag am 18. Dezember 2008 den vom Bundeskabinett am 23. Juli 2008 beschlossenen Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in dritter Lesung beraten und an den Bundesrat überwiesen. Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit wird es möglich sein, sich im Internet elektronisch auszuweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern im Internet, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Auktionen. Gleichzeitig kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist darüber hinaus zur Identitätsfeststellung eine Biometriefunktion vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden.
Mit dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Gesetzes soll ein elektronischern Personalausweises im Scheckkartenformat ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen. Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen:

Ausweis im Internet:
Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit wird es möglich sein, sich im Internet elektronisch auszuweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Auktionen. Gleichzeitig kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Auf diese Weise können Prozesse wie Log-in, Eröffnung von Konten und Accounts, Adressverifikation und Altersnachweis sicherer, wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der elektronische Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.

Elektronische Signatur:
Auf Wunsch des Ausweisinhabers kann die qualifizierte elektronische Signatur für E-Government- und E-Business-Anwendungen auf den Ausweis geladen werden.

Sicheres Reisedokument:
Damit der Personalausweis auch in Zukunft als sicheres Reisedokument eingesetzt werden kann, wird die Ausweiskarte ähnlich dem elektronischen Reisepass biometrische Merkmale im Chip erhalten, die für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – zur Identitätsfeststellung verwendet werden können. Das digitale Foto wird zu diesem Zweck in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung der so genannten Look-Alike-Täuschung, d.h. Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden, die dem Inhaber ähnlich sehen oder ihr Erscheinungsbild – etwa durch Änderungen der Frisur, Barttracht, Brille/ Kontaktlinsen – ähnlich gestalten.

Verfahrensstand:
Das Grobkonzept zum elektronischen Personalausweis wurde 2008 veröffentlicht und in Zusammenarbeit mit BITKOM und Deutschland sicher im Netz e.V. im Rahmen von gemeinsamen Workshops und Informationsveranstaltungen mit Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Datenschutzes und der Verbraucherverbände diskutiert.
Der Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 23.07.2008 vom Kabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Nächste Schritte:
  • Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Personalausweisgesetz
  • Entwurf Personalausweis-Verordnung
  • Fertigstellung der technischen Spezifikationen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • Vorbereitung und Durchführung eines Anwendungstests (Start 2. Halbjahr 2009) mit Partnern aus dem E-Government und E-Business sowie eines Feldtests mit ausgewählten kommunalen Ausweisbehörden
  • Fortführen der aktiven Mitarbeit in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen bzw. Gremien wie dem Deutschen Industrieforum (DIF), dem Europäischen Komitee für Nor-mung (CEN – European Citizen Card) und dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
Weitere Informationen:
Entwurf eines Gestzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Sunday, July 12, 2009

erster Kindergarten in USA

Warum heisst der Kindergarten in USA >KindergarTen<?

weil der allererste Kindergarten von einer Deutschen gegruendet wurde:

Margarete Meyer Schurz (studierte Lehrerin und Schuelerin des Begruenders der Kindergaerten ueberhaupt - Friedrich Froebel) war mit ihrem Mann (Carl Schurz) ueber's UK nach USA ausgewandert. In Wisconsin liessen sie sich nieder und Margarete gruendete dort 1856 den ersten Kindergarten der USA in Watertown, WI. Zuerst im eigenen Haus, das wurde ihrem Mann jedoch zu laut und so zog sie mit ihrer Kindergarten-Klasse in das leere Haus ihrer Schwiegereltern.

Linksammlung:
http://www.watertownhistory.org/Articles/KindergardenFirst.htm
http://www.doj.state.wi.us/kidspage/fun_facts/kindergarten.htm
http://en.wikipedia.org/wiki/Kindergarten
http://www.wisconsinhistory.org/turningpoints/search.asp?id=1426
http://encarta.msn.com/encyclopedia_761558265/kindergarten.html
http://www.faqs.org/childhood/Ke-Me/Kindergarten.html
http://www.ohio.edu/chastain/ip/KINDERGA.HTM

Smyrna Community Hardware

at the time I came to Dayton, OH, there still was the historic general store aside of the salt barn up in Englewood... a true treasurechest - nothing they didn't carry... it's not there any more - and neither am I... today, when hunting for some hard to find hardware, I hit the "big guys" (Lowes, Home Depot) and had to find out they didn't carry what I was looking for... remembered that fairly new Hardware Store in Smyrna, that somehow reminded me of the ole general store up Englewood, OH - and YES, the owner himself helped me, and he did find what I was looking for - so guess where I will start next time - yes here:

Smyrna Community Hardware
456 W Glenwood Avenue
Smyrna, DE 19977
(302) 653-1144