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Tuesday, September 11, 2007

Das Gesetz zum 11. September und das Programm für visumfreies Reisen

Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für alle Länder, die am Programm für visumfreies Reisen teilnehmen
Die "Durchführungsempfehlungen zum Gesetz der Untersuchungskommission zum 11. September von 2007" – das Gesetz zum 11. September – sieht Sicherheitsverbesserungen für das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) vor, die für neue VWP-Länder sofort gelten und für Länder, die bereits am VWP-Programm teilnehmen, stufenweise eingeführt werden. Diese Verbesserungen werden zu einem sichereren internationalen Reiseverkehr führen und bedeuten eine Erleichterung für rechtmäßig Reisende.

  • Im Rahmen eines elektronischen Reisegenehmigungssystems (Electronic Travel Authorization - ETA) werden Personaldaten von Passagieren festgehalten, die das Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security – DHS) verwenden wird, um mögliche Bedrohungen zu bewerten und um zu beurteilen, ob Passagiere im Rahmen des VWP reisen können.
  • Vor Reiseantritt reichen die Passagiere ihre ETA-Anträge über das Internet oder auf anderem Wege ein und bekommen zügig Bescheid, ob sie im Rahmen des VWP reisen können. Passagiere, die keine elektronische Reisegenehmigung erhalten, werden zur Beantragung eines Visums an ein US-Konsulat verwiesen.
  • Das DHS setzt die Dauer der elektronischen Genehmigung – maximal bis zu drei Jahren – sowie die Gebühr - höchstwahrscheinlich ein nomineller Betrag - fest.
  • Eine elektronische Reisegenehmigung ist kein Visum.

Laut dem neuen Gesetz müssen VWP-Länder:
  • den Diebstahl oder Verlust von Reisepässen unverzüglich über Interpol oder andere angegebene Wege anzeigen,
  • Angaben über Passagiere weitergeben, um dabei behilflich zu sein zu beurteilen, ob in die Vereinigten Staaten reisende Passagiere eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen und
  • die Rückführung ihrer Bürger innerhalb von höchstens drei Wochen nach Anordnung eines Gerichts akzeptieren.
  • Das Gesetz sieht bei der Berücksichtigung neuer VWP-Kandidaten zusätzliche, sicherheitsbezogene Faktoren vor: Flughafensicherheit, Programm für im Flugzeug anwesende Sicherheitsbeamte, Standards bei Pässen/Reisedokumenten und die umfassendere Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus. In den nächsten zwei Jahren wird das Ministerium für innere Sicherheit auch beurteilen, ob die gegenwärtigen Teilnehmer am Programm für visumfreies Reisen diesen neuen Standards gerecht werden.

Ausnahme von der Dreiprozentobergrenze bei Ablehnungen

das Gesetz zum 11. September sieht außerdem vor, dass die VWP-Regel, dass nicht mehr als drei Prozent der Nichteinwanderungsvisumanträge eines Landes abgelehnt werden dürfen, wenn es am Programm für visumfreies Reisen teilnehmen will, nicht eingehalten werden muss, wenn das Land die neuen erweiterten VWP-Sicherheitsbestimmungen erfüllt und ENTWEDER eine Ablehnungsquote von zehn Prozent oder weniger aufweist ODER die Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer unter einer noch zu bestimmenden Quote liegt.

  • Die Befugnis zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann erst ausgeübt werden, wenn das DHS das neue ETA-System und ein neues Ausreisesystem eingeführt hat, um die Ausreise von 97 Prozent aller ausländischen Staatsbürger über die Flughäfen zu überprüfen.
  • Die neue Quote für die maximale Zahl der Überschreitungen der erlaubten Aufenthaltsdauer wird nicht festgelegt, bis das Überprüfungssystem für die Ausreise über Flughäfen eingerichtet ist.

http://german.germany.usembassy.gov/root/pdfs/visa/vwp_aug07d.pdf

http://frwebgate.access.gpo.gov/cgi-bin/getdoc.cgi?dbname=110_cong_bills&docid=f:h1enr.txt.pdf

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