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Saturday, July 18, 2009

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

ran an die Wahlurnen, liebe Mit-Deutsche im Ausland - diesmal koennen wirklich alle Auslandsdeutschen, die nach dem 23. Mai 1949 gerade mal DREI Monate in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben, rechtlich die Deutsche Staatsbuergerschaft besitzen und ueber 18 Jahre alt sind, an der kommenden Bundestagswahl am 27 September 2009 teilnehmen!!! fuellt den Antrag (auf Waehlerregistrierung) aus, dabei bitte beachten, Umlaute als solche zu schreiben (hier drunter ist ein Post fuer Deutsche Umlaute zu generieren), ausdrucken, unterschreiben und ab damit in die gelbe Post!
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1. allgemeine Hinweise:

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:
  • Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
    • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
    • bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.
  • Deutsche, die im Ausland leben und die o.a. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.
  • Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl
    • stehen Ihnen auf dieser Seite als Download (PDF-Datei) zur Verfügung (s.u.) oder
    • sind im Frühjahr 2009 als Papiervordrucke
      • bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
      • beim Bundeswahlleiter oder
      • bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
  • Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden.
    Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h.
    spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.

  • Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
    Die Wähler müssen dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag

    • den Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
    • in dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
  • Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate auch an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung. Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen.

2. Wichtiger Hinweis für weiterhin in Deutschland gemeldete Personen

Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

3. Wichtiger Hinweis für Rückkehrer

Bei Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland entfällt die sogenannte Dreimonatsfrist, nach der nur wahlberechtigt ist, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat. Außerdem gilt:
  • Wer nach Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 35. Tag vor der Wahl (dem 23. August 2009) für eine Wohnung anmeldet, darf den Antrag für Auslandsdeutsche nicht stellen, weil er von Amts wegen am Zuzugsort in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
  • Wer sich vor dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) anmelden wird, braucht diesen Antrag nicht mehr zu stellen. Auf Wunsch - etwa bei der Anmeldung - wird er in das Wählerverzeichnis seines Zuzugsortes in Deutschland eingetragen. Wenn bereits ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher gestellt wurde, muss das Wahlrecht an dem Ort ausgeübt werden, wo der Antragsteller in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
  • Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) in Deutschland anmelden wird, muss den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher stellen, weil er sonst nicht mehr in ein Wählerverzeichnis eingetragen wird.

4. Antrag für Auslandsdeutsche mit Ausfüllhinweisen

Ausfüllhinweise zum
Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 in elektronischer Form.
Das Antragsformular besteht aus
  1. Erstausfertigung (von Ihnen auszufüllen)
  2. Rückseite der Erstausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen)
  3. Zweitausfertigung (wird automatisch wie die Erstausfertigung ausgefüllt)
  4. Rückseite der Zweitausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen).
  1. Bitte füllen Sie nur die erste Seite der Erstausfertigung des Antrages unter Beachtung des Merkblattes zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt bis auf die Unterschrift vollständig aus. Ihre Angaben in der Erstausfertigung werden automatisch in die Zweitausfertigung übernommen. Die Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung werden nach Eingang Ihres Antrages von der Gemeindebehörde ausgefüllt.

    Soweit das für die Beantwortung jeweils vorgesehene Feld ausnahmsweise nicht ausreichen sollte, wird gebeten, nach Ausdruck des Vordruckes gleichlautende handschriftliche Ergänzungen auf dem Papierausdruck der Erst- und Zweitausfertigung (bitte in Druckbuchstaben) vorzunehmen.

    Soweit Sie gebeten werden, das Zutreffende anzuklicken (z.B. unter Nr. 6 bei  Personalausweis  Reisepass), kann das Ankreuzen entweder per „Mausklick“ oder mit der „Entertaste“ erfolgen.

    Bitte achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens im Antrag der Eintragung in Ihrem Personalausweis entspricht (z.B. bei den Buchstaben ß oder ss, ü oder ue).
  2. Nachdem Sie die erste Seite der Erstausfertigung ausgefüllt haben, drucken Sie bitte das gesamte Antragsformular (bestehend aus Vorder- und Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung – also 4 Blätter –) aus und unterschreiben Erst- und Zweitausfertigung. Ggf. sind Erst- und Zweitausfertigung durch die Hilfsperson (siehe unter Nr. 14 des Merkblatts) zu unterschreiben.
  3. Wenn Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie das Antragsformular ausdrucken und Ihre Eintragungen (bitte in Druckschrift) nebst den erforderlichen Unterschriften auf den Vorderseiten der Erst- und Zweitausfertigung des Formulars vornehmen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Vorderseiten sowohl der Erst- als auch der Zweitausfertigung gesondert auszufüllen sind.
  4. Der ausgefüllte Antrag ist vollständig (4 Blätter) an die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Postwege zu übersenden. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen.
Um die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde herauszufinden, steht Ihnen hier eine
zur Verfügung. Für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg finden Sie die Anschriften der zuständigen Bezirksämter für die jeweiligen Wahlkreise unter folgenden Links:
Der vollständige Antrag (bestehend aus 4 Blättern) muss bis spätestens
6. September 2009
beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein, damit Sie in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeindebehörde eingetragen werden können. Da der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss, genügt hierfür eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax nicht.
Dem Bundeswahlleiter zugeleitete Anträge führen nicht zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis.

Antrag und Merkblatt zum Download

Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 (Anlage 2), (PDF, 142 KB)

2 comments:

Sonja @ Craft-Werk said...

Immer wieder gut, dass du darauf hinweist! ich hab schon im Frühjahr in einem Aufwasch mit der Euopawahl meine Wahlunterlagen angefordert. De Witz ist natürlich, dass ich immer in meinem alten Wahlkreis wählen muss, mit dem ich heute nicht mehr viel zu tun habe :-( Da war ich halt zuletzt gemeldet. Dennoch - das Recht übe ich immer noch aus... Danke für den Hinweis!

pawgang said...

danke fuer die Unterstuetzung, liebe Sonja :)